10.000 kWh gespendeter Strom
Energiekostenmessgeräte für den Verein Wohnen
Gemeinsam mit dem Projekt Robin Powerhood möchte der Verein Wohnen der Energiearmut in Österreich entgegenwirken. Von März bis November 2023 wurden bereits 10.000 kWh Strom von Spender an Menschen in Energiearmut verteilt.
Unsere Spender hätten diesen Strom um je 14 Cent/kWh verkaufen können und einen Umsatz von € 1.400,00 gemacht. Unsere Spendenempfänger müssten für diesen Strom aktuell 30 Cent/kWh bezahlen. Dies wären für diese Menge an Strom € 3.000,00. Durch die Spende ergibt sich also eine Werterhöhung von € 1.600,00.
Die Aufklärung und Optimierung über den eigenen Stromverbrauch ist Teil dieses Projektes. Den Überblick über den Verbrauch einzelner Geräte kann man sich mit einem Energiekostenmessgerät verschaffen, welches den Verbrauch direkt an der Steckdose misst. So können ineffiziente Geräte gefunden und ausgetauscht werden!
Wir bedanken uns sehr herzlich bei Hornbach St. Pölten, die uns Messgeräte für unsere Arbeit in der Betreuung von Menschen in Energiearmut zur Verfügung gestellt haben. Um den Erfolg von Robin Powerhood zu feiern, wollen wir zwei Stück Energiekostenmessgeräte verlosen! Teilnehmen könnt ihr unter unserem Instagram Post vom 09.11.2023.
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
Teilnahmeberechtigt an dem Gewinnspiel, sind alle natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz in Österreich, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Kommentare die gegen die Facebook & Instagram Richtlinien, österreichisches Recht und oder das Copyright verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.
Die Teilnahme erfolgt durch das Liken und Kommentieren des Instagram Posting vom 09.11.2023. Der Teilnahmebeginn ist der 09.11.2023 18:00 Uhr, Teilnahmeschluss ist am 15.11.2023, 23:59 Uhr. Unter allen Teilnehmern werden 2 Stk. Energiekostenmessgeräte verlost.
Durch die Teilnahme (wie oben genannt) erklärt der Teilnehmer, die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und diese ohne Einschränkungen zu akzeptieren.
1) Die Teilnahme ist pro Person nur einmal möglich.
2) Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist kostenlos.
3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten vom Verein Wohnen zu Zwecken des Gewinnspiels gespeichert, genutzt und verarbeitet werden können.
4) Die Gewinner werden binnen 24 Stunden nach Gewinnspielende nach dem Zufallsprinzip ermittelt und werden über Instagram Direct Messages informiert. Jeder Gewinner muss sich innerhalb von 2 Werktagen über eine private Nachricht an die Verein Wohnen Instagram Seite mit seinen Adressdaten melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist werden die Preise erneut unter allen Teilnehmern verlost. Anschließend wird der Gewinn per Post versandt und der Gewinner darüber benachrichtigt.
5) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Instagram Account im Falle eines Gewinns auf den Verein Wohnen Social-Media Kanälen veröffentlicht werden kann. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert oder unterstützt.
6) Die Ziehung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
8) Keine Barablöse möglich. Im Falle, dass der Gewinner das ihm zugeloste Produkt nicht annimmt, wird ein neuer Gewinner gezogen.
9) Verein Wohnen übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für den bezogenen Gewinn oder eine bestimmte Beschaffenheit oder Werthaltigkeit des Gewinns.
10) Verein Wohnen übernimmt keine Haftung hinsichtlich verloren gegangener, fehlgeleiteter oder verspäteter Teilnahmeeinsendungen sowie für etwaige technische Probleme, die die Teilnahme am Gewinnspiel beeinflussen könnten. Verein Wohnen behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder durch technische Manipulation versuchen, das Gewinnspiel in irgendeiner Form zu beeinflussen, von eben diesem auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses vom Gewinnspiel steht es Verein Wohnen frei, die Gewinne auch noch nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
12) Allfällige Steuern und Abgaben sind vom Gewinner zu tragen.
13) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Gültig ab dem 10. November 2023